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AK Vorrat begrüßt Entscheidung zur Zuständigkeit bei Vorratsdatenspeicherung (31.1.08)


Merlin
31.01.2008, 17:13
Datenschutz-Aktivisten warnen vor weiteren Speicherplänen Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) begrüßt die salomonische Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die Zuständigkeiten über die Verfassungsbeschwerden gegen die Vorratsdatenspeicherung nach Sachthemen aufzuteilen. Diese Entscheidung macht deutlich, welche breiten und umfassenden Bedenken es von Seiten der Bürgerinnen und Bürger gegen die Ausweitung anlaß- und verdachtsunabhängiger Überwachungsinstrumente gibt.

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