Merlin
27.02.2008, 11:31
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Online-Durchsuchung im nordrhein-westfälischen Geheimdienstegesetz grundsätzlich. "Die BürgerrechtsaktivistInnen aus dem Bündnis des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung konnten einen bahnbrechenden Sieg für die Grundrechte erringen!", freut sich padeluun vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. Ralf Bendrath vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ergänzt: "Ohne vielfältige Unterstützung auch in Form von Spenden wäre diese Klage der Aktivistin Bettina Winsemann nur schwer möglich gewesen. Aber unsere Aktivitäten gehen weiter, denn die Schäubles dieser Welt ruhen nicht."
Weiterlesen... (http://www.vorratsdatenspeicherung.de/index.php?option=com_content&task=view&id=200&Itemid=55)
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