Pressemitteilung des AK Zensus im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung vom 10.9.2010 Der Arbeitskreis Zensus (AK Zensus) - Initiator einer Verfassungsbeschwerde gegen die in 2011 bevorstehende Volkszählung [1] - weist darauf hin, dass schon jetzt mit Befragungen zu diesem Großprojekt begonnen worden ist. Derzeit erhalten bereits einige Privatpersonen wie auch Wohnungsverwaltungen/Genossenschaften und Gebäudeeigentümer Aufforderungen zur Auskunftserteilung.
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[1] (http://www.bka.de/pks/pks2009/download/pks-jb_2009_bka.pdf) zufolge hat die sechsmonatige Protokollierung aller Internetverbindungen im Jahr 2009 weder von Straftaten abgeschreckt, noch den Anteil der aufgeklärten Straftaten erhöht. Obwohl im Internetbereich Verbindungsdaten teilweise der einzige Ermittlungsansatz sind, konnte ohne Vorratsdatenspeicherung sogar eine höhere Aufklärungsrate erzielt werden.
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Der Datenschützer Patrick Breyer (Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung)und der Bundestagsabgeordnete Wolfgang Wieland (Sprecher für InnereSicherheit der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) haben bei demBundesverfassungsgericht in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde gegen einGesetz zur Vorratsspeicherung der Internetnutzung eingereicht (Az. 1 BvR1667/10).
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Ein Video-Aufruf zur Demo "Freiheit statt Angst!" (/content/view/364/163/lang,de/) am 11. September in Berlin kann ab sofort betrachtet werden:
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+++ 13.000 Menschen unterstützen die Verfassungsbeschwerde +++ Bürgerrechtler vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) haben am Freitag, 16. Juli 2010 eine Verfassungsbeschwerde gegen die Volkszählung 2011 beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht. Zusammen mit der Beschwerdeschrift übergaben sie eine Liste von mehr als 13.000 Menschen, die die Verfassungsbeschwerde namentlich unterstützen. Sie protestieren damit gegen eine umfangreiche Erfassung und Zusammenführung ihrer persönlichen Daten bei der im kommenden Jahr anstehenden Volkszählung (Zensus).
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+++ Zehntausend Bürger gegen die Volkszählung 2011 +++ Bürgerrechtler freuen sich über Beteiligung an Verfassungsbeschwerde +++
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In einem gemeinsamen Brief haben über 100 Organisationen aus 23 europäischen Ländern die EU-Kommission letzte Woche aufgefordert, "die Aufhebung der EU-Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung zugunsten eines Systems zur schnellen Sicherstellung und gezielten Aufzeichnung von Verkehrsdaten vorzuschlagen". Unter den Unterzeichnern befinden sich Bürgerrechts-, Datenschutz- und Menschenrechtsorganisationen ebenso wie Telefonseelsorge- und Notrufvereine, Berufsverbände etwa von Journalisten, Juristen und Ärzten, Gewerkschaften wie ver.di, Verbraucherzentralen und auch Wirtschaftsverbände wie der deutsche eco-Verband.
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www.zensus11.de (http://www.zensus11.de) möglich +++Die Volkszählung 2011 führt den Trend zu einer Verdatung der Bevölkerung weiter. Die Daten aller in Deutschland lebenden Menschen werden im nächsten Jahr in einer gewaltigen Datenbank zusammengeführt und ausgewertet. Dagegen werden die Bürgerrechtler vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung eine gemeinsam mit der Rechtsanwältin Eva Dworschak erarbeitete Verfassungsbeschwerde einreichen. Ab Dienstag, dem 22. Juni 2010, um 12 Uhr besteht für jeden Mitbürger die Möglichkeit, die Klage unter www.zensus11.de (http://www.zensus11.de) zu unterstützen.
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www.zensus11.de (http://www.zensus11.de) möglich +++Die Volkszählung 2011 führt den Trend zu einer Verdatung der Bevölkerung weiter. Die Daten aller in Deutschland lebenden Menschen werden im nächsten Jahr in einer gewaltigen Datenbank zusammengeführt und ausgewertet. Dagegen werden die Bürgerrechtler vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung eine gemeinsam mit der Rechtsanwältin Eva Dworschak erarbeitete Verfassungsbeschwerde einreichen. Ab Dienstag, dem 22. Juni 2010, um 12 Uhr besteht für jeden Mitbürger die Möglichkeit, die Klage unter www.zensus11.de (http://www.zensus11.de) zu unterstützen.
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Am 01.06.2010 diskutierte Bundesinnenminister de Maizière in Berlinauch mit Mitgliedern der Bürgerrechtsbewegung über den "Schutz der Bürger vor Identitätsdiebstahl und sonstiger Kriminalität im Internet". Patrick Breyer war für den Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung dabei. Hier sein Bericht von der Veranstaltung:
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www.zensus11.de (http://www.zensus11.de) eine Initiative gegen die Volkszählung im Jahr 2011. Der Arbeitskreis bemängelt die fehlende Sorgfalt des Gesetzgebers in Bezug auf die Bürgerrechte und den mangelnden Respekt vor den klaren Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus dem Volkszählungsurteil. Die Aktivisten fordern eine sofortige Aufhebung des Zensusgesetzes und rufen zu Aktionen gegen die Vollerfassung auf.
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Nur Monate, nachdem die Verfassungsgerichte Rumäniens und Deutschlandsdie nationalen Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung für nichtig erklärthaben, wird nun auch die entsprechende EU-Richtlinie gerichtlichüberprüft: Der irische High Court in Dublin entschied diese Woche,dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorzulegen, ob die EU-Richtliniezur Speicherung aller Verbindungsdaten gegen die Ende 2009 in Kraftgetretene EU-Grundrechtecharta verstößt und unwirksam ist. "Es istklar, dass Überwachungsmaßnahmen gerechtfertigt sein müssen und in derRegel gezielt erfolgen sollten", heißt es in dem jetzt veröffentlichten Urteil vom 05.05.2010.[1] (http://www.scribd.com/doc/3095…r-Costs#fullscreen:on)Die Vorratsdatenspeicherung sei potenziell "für die gesamte Ausrichtungunserer Gesellschaft von Bedeutung". Die klagendeBürgerrechtsorganisation Digital Rights Ireland dürfe überprüfenlassen, "ob die angefochtenen Bestimmungen die Bürgerrechte aufPrivatsphäre und Telekommunikation verletzen".
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Uns liegt nun der immer wieder zitierte Bericht (/images/bka_fallbeispiele_2010-03-24.pdf) des Bundeskriminalamts zu den angeblichen Konsequenzen des Endes des Vorratsdatenspeicherung vor.Bemerkenswert:Schon das erste Fallbeispiel belegt, wie eine Straftat durch eine Fangschaltung ("Quick Freeze") auch ohne Vorratsdatenspeicherung aufgeklärt werden konnte.
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Ich habe auch noch ein paar gute Seiten. Zum lachen, bzw. Satire: http://www.titanic-magazin.de/newsticker.html , finde ich einfach großartig. Neulich habe ich eine gute Seite entdeckt um zu schauen wo ich am günstisten an meine Heuschnupfenmittel rankomme: http://www.apomio.de/kategorie/allergien-heuschnupfen.html . Wenn ich mich über das Geschehen in der Welt informieren möchte: http://www.spiegel.de/. Und noch ein lustiger Blog: http://kackblog.net/
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Was ist jetzt eigentlich mit den Nacktscannern? Kommen die nun???
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Über 40 Organisationen und Verbände haben BundesjustizministerinLeutheusser-Schnarrenberger gestern in einem gemeinsamen Briefaufgefordert, "sich auf europäischer Ebene klar für eine Abschaffungder EU-Mindestvorgaben zur Vorratsdatenspeicherung einzusetzen". ZurBegründung schreiben die Verbände, der EU-Zwang zur Speicherung allerVerbindungsdaten setze vertrauliche Tätigkeiten und Kontakte etwa zuJournalisten, Beratungsstellen und Geschäftspartnern dem ständigenRisiko eines Bekanntwerdens durch Datenpannen und -missbrauch aus,ziehe unvertretbare Kosten nach sich und behindere dieKommunikationsfreiheit unzumutbar. Zu den 48 Unterzeichnern desSchreibens zählen Bürgerrechts-, Datenschutz- undMenschenrechtsorganisationen ebenso wie Telefonseelsorge- undNotrufvereine, Berufsverbände etwa von Journalisten, Juristen undÄrzten, Gewerkschaften wie ver.di, derVerbraucherzentrale-Bundesverband und der Wirtschaftsverband eco.
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Am 24.03.2010 diskutierte Bundesinnenminister de Maizière in Potsdamzum zweiten Mal auch mit Mitgliedern der Bürgerrechtsbewegung überillegale Inhalte im Internet. Patrick Breyer war für den ArbeitskreisVorratsdatenspeicherung dabei. Hier sein Bericht von der Veranstaltung:
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Am 26. März debattierte der Bundestag über einen Antrag (http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/011/1701168.pdf) der Grünen, die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung aufzuheben. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, der alle Bürger im Rahmen einer Kampagne (/content/view/357/157/lang,de/) zum Protest gegen eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung aufruft, dokumentiert hier die Positionen der Abgeordneten als Video:
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Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ruft alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur Teilnahme an der Sammel-Verfassungsbeschwerden gegen ELENA auf. Dieses Verfahren zum elektronischen Entgeltnachweis ist hochumstritten und gefährdet die Privatsphäre aller Arbeitnehmer in Deutschland. Unter https://petition.foebud.org/ELENA können sich seit heute alle Betroffenen an der Massen-Verfassungsbeschwerde beteiligen, die von den Rechtsanwälten Dominik Boecker und Meinhard Starostik in Zusammenarbeit mit dem FoeBuD e.V. vorbereitet wird. Bei ELENA wurden die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsätze für die Speicherung sensibler Daten aller Bürger nicht eingehalten. Das betrifft die Sicherheitsstandards, die Verfahrenstransparenz, die richterliche Kontrolle und die Konkretisierung der zu speichernden Daten im Gesetz, kritisiert Rechtsanwalt Starostik. An erster Stelle sind aber sowohl Umfang als auch Dauer der Speicherung verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen, denn sie sind unverhältnismäßig.
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Kaum ist die völlig unverhältnismäßige Vorratsdatenspeicherung vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt worden, droht sie aufgrund vehementer Forderungen aus den Reihenvon CDU und CSU wieder eingeführt zu werden. Deshalb ruft der ArbeitskreisVorratsdatenspeicherung alle freiheitsliebenden Bürger zur Hilfe auf:Mit Telefonanrufen und Offenen Briefen müssen dieBundestagsangeordneten jetzt überzeugt werden, die Wiedereinführungeiner Vorratsdatenspeicherung zu verhindern und sich für eineAbschaffung der EU-Pflicht zur Datensammlung einzusetzen. Der Arbeitskreis hat im Internet unter dem Motto Stoppt dieVorratsdatenspeicherung 2.0! eine entsprechende Kampagnenseite mitArgumenten, Kontaktdaten und einer Meinungsmaschine zum VersandOffener Briefe eingerichtet. Die Seite ist erreichbar unterwww.vorratsdatenspeicherung.de (/content/view/357/157/) .